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      Arbeitsmarktpaket:

      14. April 2025

      Geringfügig dazuverdienen ist auf Dauer vorbei

      Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer zweitägigen Klausur auf einen Arbeitsplan bis zum Sommer geeinigt. Unter anderem sollen Arbeitsmarktmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer teilte mit, dass – wie bereits im Regierungsprogramm angekündigt – die Möglichkeit zum Zuverdienst beim Arbeitslosengeld fällt. Langzeitarbeitslosen wird auf sechs Monate befristet die Möglichkeit gegeben, dazu zu verdienen. Zudem kann eine bestehende geringfügige Beschäftigung fortgesetzt werden. Allerdings wird die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026 auf dem Niveau von 2025 (551 Euro) eingefroren.

       

      Wir begrüßen ausdrücklich die beschlossene Reform beim Zuverdienst zum Arbeitslosengeld. Wir fordern seit Langem, dass leistungsfeindliche Anreize abgebaut werden – und genau das wird jetzt endlich umgesetzt. Wer arbeiten kann, soll auch motiviert sein, rasch wieder in Beschäftigung zu kommen. Es ist ein wichtiges Signal an Arbeitswillige und die heimische Wirtschaft, dass der Weg zurück in den Job aktiv unterstützt und nicht durch Fehlanreize gebremst wird.

       

       

      Fotocredit: Philipp Albert
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