Erhöhte Schwellenwerte stärken unsere regionale Wirtschaft
22. Juli 2025
Direktvergaben bis 143.000 Euro möglich
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22. Juli 2025
Direktvergaben bis 143.000 Euro möglich
Ab sofort gilt die neue Schwellenwerteverordnung, mit der die erhöhten Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben bis zum 31. März 2026 verlängert wurden. Im Zuge dieser Verlängerung wurde auch der Schwellenwert für Direktvergaben auf 143.000 Euro angehoben. Bauaufträge mit einem Volumen von bis zu 1 Million Euro können weiterhin im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden.
Wir begrüßen diese Entscheidung der Bundesregierung ausdrücklich. Die erhöhten Schwellenwerte sind eine wesentliche Maßnahme und wichtige Stütze zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und daher wirtschaftspolitisch von enormer Bedeutung.
„Diese Regelung ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, Aufträge bis zu einem Wert von 143.000 Euro direkt, also ohne komplizierte Ausschreibung, schnell und unbürokratisch an die örtliche und regionale Wirtschaft zu vergeben und gleicht somit einem regionalen Konjunkturprogramm, welches Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert“,
hebt Wirtschaftsbund-Landesobfrau Doris Hummer den wesentlichen Nutzen hervor.
Leider hat die Bundesregierung unsere Forderungen zur raschen Aufnahme der valorisierten Schwellenwerte direkt ins Bundesvergabegesetz und auch die Valorisierung des Schwellenwerts für die Vergabe von Bauaufträgen mittels des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung nicht aufgegriffen. Wir appellieren daher nochmals eindringlich an alle politischen Entscheidungsträger, die erhöhten Schwellenwerte spätestens mit der für nächstes Jahr geplanten Novelle des Bundesvergabegesetzes endlich dauerhaft im Gesetz zu verankern und dabei auch die Bauschwellenwerte entsprechend zu valorisieren, um dadurch der dynamischen Preisentwicklung auch dieses Bereichs Rechnung zu tragen.
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