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      EU-Entgelttransparenz

      20. Mai 2026

      Mehr Bürokratie, mehr Unsicherheit – Stop the clock!

      Die geplante EU-Entgelttransparenz-Richtlinie bedeutet für viele Betriebe vor allem eines: zusätzlichen bürokratischen Aufwand, erhebliche Rechtsunsicherheit und neue Belastungen im unternehmerischen Alltag. Zahlreiche unklare Rechtsbegriffe sowie weitreichende Dokumentations- und Berichtspflichten schaffen am Ende mehr Unsicherheit als Transparenz. In der vorliegenden Form lehnen wir diese Richtlinie daher entschieden ab.

      Unsere Forderung: „Stop the clock“

      Unsere klare Forderung lautet: „Stop the clock“. Dieses Vorhaben muss dringend gestoppt und grundlegend neu bewertet werden. Was unsere Wirtschaft jetzt braucht, sind deutlich längere Übergangsfristen, ein konsequenter Verzicht auf nationales Gold Plating sowie praxisnahe, wirtschaftsfreundliche Lösungen bei der Umsetzung.

      Besonders wichtig ist uns dabei der Schutz des bewährten österreichischen Kollektivvertragssystems. Mit einer KV-Abdeckung von rund 98 Prozent verfügt Österreich über eines der stärksten sozialpartnerschaftlichen Systeme weltweit. Die kollektivvertraglichen Gehaltstabellen unterscheiden selbstverständlich nicht nach Geschlecht und gewährleisten bereits jetzt ein hohes Maß an Fairness und sozialer Sicherheit.

      Darüber hinaus muss auch künftig die vertragliche Privatautonomie gewahrt bleiben. Es muss absolut selbstverständlich sein, Gehälter über die kollektivvertraglichen Mindeststandards hinaus individuell zu vereinbaren. Gerade in Zeiten des akuten Fachkräftemangels brauchen Betriebe diese Flexibilität, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten – ganz ohne zusätzliche Rechtfertigungspflichten für die Arbeitgeber. Und ja, es gibt Unterschiede zwischen Kolleginnen und Kollegen in Punkto  Kompetenz, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsübernahme und vielem mehr.

      Im Fokus steht oft der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern, meist gemessen am unbereinigten Gender Pay Gap von 18,3 % in Österreich (2024). Dieser Wert verzerrt jedoch das Bild: Bereinigt um Faktoren wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Branche sinkt er auf 6,3 % und liegt damit international vergleichsweise niedrig. Die höhere Einkommenslücke in Österreich hängt auch damit zusammen, dass Männer den Großteil der zuschlagspflichtigen Überstunden sowie Erschwernis- und Gefahrenzulagen leisten. Dass zugleich drei Viertel der Arbeitsunfälle Männer betreffen, relativiert den Vorwurf struktureller Ungerechtigkeit.

      Klar ist auch: Der Gender Pay Gap lässt sich nicht durch zusätzliche Bürokratie oder neue Berichtspflichten beseitigen. Nachhaltige Verbesserungen entstehen ausschließlich durch wirksame strukturelle Maßnahmen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Kinderbetreuung, eine gezielte Berufsorientierung mit stärkerem Fokus auf MINT-Berufe für Frauen sowie bessere Rahmenbedingungen zur Ausweitung der Arbeitszeiten.

      Wettbewerbsfähigkeit erhalten

      Faire und transparente Bezahlung ist ein wichtiges Ziel. Es darf jedoch nicht zulasten der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und unseres Wirtschaftsstandorts erreicht werden. Nachdem die Richtlinie bisher nur Malta und Belgien ratifiziert haben, hoffen wir auf die Vernunft der EU die Betriebe mit neuer Bürokratie zu verschonen!

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