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      Neue einheitliche Lösung für Trinkgeld-Pauschale

      24. Juli 2025

      Planungssicherheit und klare rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Betriebe

      Nach intensiven Gesprächen über die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern konnte nun eine bundesweit einheitliche Regelung erzielt werden. Die neue Pauschallösung schafft für Tourismusbetriebe die dringend notwendige Planbarkeit und Rechtssicherheit – beides Faktoren, die in der aktuellen Wirtschaftslage von großer Bedeutung sind.

       

      „Die Einführung der einheitlichen Pauschale ist für die Tourismusbetriebe in Oberösterreich vor allem in Hinblick auf die Rechtssicherheit von entscheidender Bedeutung“,

      betont Gerold Royda, oö. Wirtesprecher und Tourismus-Spartenobmann.

       

      In der Vergangenheit kam es durch den vermehrten Einsatz von Kartenzahlungen und die damit genauere Nachvollziehbarkeit von Trinkgeldeinnahmen vermehrt zu Nachforderungen durch die Österreichische Gesundheitskassa. Diese überschritten oft die bisherige Pauschale. Mit der neuen gesetzlichen Regelung entfällt dieses Risiko künftig österreichweit.

       

      „Im Gegenzug zu dieser für die Betriebe wichtigen Rechtssicherheit wurde die Erhöhung der Pauschale vereinbart. Für das Jahr 2026 beläuft sich der Betrag auf monatlich 65 Euro in der höchsten Stufe für Mitarbeiter mit Inkasso, was für Oberösterreich nur wenige Euro über den seit 2019 geltenden wertangepassten 43,60 Euro liegt. Das ist ein gutes Ergebnis für Oberösterreichs Tourismusbetriebe“,

      so Royda über den Verhandlungserfolg.

       

      Für Beschäftigte, die keine Trinkgelder erhalten, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich von der Pauschale befreien zu lassen. Außerdem werden aktuell laufende Nachzahlungsverfahren eingestellt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Pauschalbeträge bis 2028 nur schrittweise steigen und danach jährlich valorisiert werden. Damit haben die Betriebe nun volle Planungssicherheit und eine verlässliche Rechtsgrundlage.

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