NoVA-Befreiung bringt spürbare Entlastung
27. Juni 2025
Gezielte Maßnahme stärkt unsere Betriebe
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27. Juni 2025
Gezielte Maßnahme stärkt unsere Betriebe
Mit 1. Juli tritt eine wichtige Entlastung für Unternehmer:innen in Kraft: Nutzfahrzeuge, die überwiegend für den Gütertransport eingesetzt werden, sind wieder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ausgenommen. Für die Unternehmen bedeutet das eine spürbare Reduktion von Kosten.
„Diese Maßnahme bringt eine deutliche finanzielle Entlastung für viele Betriebe und stärkt zentrale Branchen unserer Wirtschaft“,
betont WB-Landesobfrau Doris Hummer.
Über 10.000 Euro Ersparnis pro Fahrzeug
Ein Blick auf die Praxis zeigt die Tragweite dieser Maßnahme: Bei einem handelsüblichen Pritschenwagen mit einem kombinierten CO₂-Ausstoß von 247 g/km und einem Nettopreis von EUR 36.710,- beträgt die ersparte NoVA exakt EUR 10.112,-. Diese Ersparnis ist ein starkes Signal für unsere Betriebe und gibt den notwendigen Spielraum für Investitionen und Innovation.
Weitere Entlastungschritte notwendig
Auf diesen wichtigen Schritt im Bereich der Kraftfahrzeuge müssen weitere folgen. Wir fordern die zügige Umsetzung längst angekündigter Maßnahmen ein – darunter die Modernisierung der steuerlichen Abschreibung, die Anhebung der Angemessenheitsgrenze für Fahrzeuge sowie praxistaugliche Regelungen beim Kfz-Sachbezug. Diese Reformen sind im Regierungsprogramm verankert und müssen nun rasch realisiert werden – im Sinne von mehr Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerischer Freiheit.