Österreich mit stärkstem Rückgang der Arbeitszeit in der Eurozone
5. August 2024
Zahl der geleisteten Arbeitsstunden seit 2005 um knapp 14 % gesunken
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5. August 2024
Zahl der geleisteten Arbeitsstunden seit 2005 um knapp 14 % gesunken
Der aktuelle Employment Outlook der OECD zeigt, dass sich die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen in einem Großteil der OECD-Länder während der letzten Jahre deutlich reduziert hat. Verglichen mit den Mitgliedern der Eurozone fiel dieser Rückgang in Österreich am stärksten aus. So ist die Arbeitszeit pro erwerbstätiger Person hierzulande zwischen dem 1. Quartal 2005 und dem 1. Quartal 2024 um 13,8 % gesunken. Vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie Ende 2019 hat sich der Trend in Richtung Arbeitszeitverkürzung noch einmal verstärkt. Als Hauptgründe nennen die Expert:innen der OECD eine allgemeine Zunahme der Teilzeitbeschäftigung sowie die Verringerung der Arbeitsstunden innerhalb des gleichen Arbeitsplatzes.
Während die Zahl der Arbeitsstunden sinkt, entwickelt sich die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Österreich lediglich unterdurchschnittlich. In der Eurozone war die Erwerbsquote im 1. Quartal 2024 um 1,1 Prozentpunkte höher als zu Beginn 2022; in Österreich ergab sich im gleichen Zeitraum lediglich ein Zuwachs um 0,3 Prozentpunkte.
Insgesamt gelangt die OECD zu dem Schluss, dass sich die Arbeitsmärkte in den OECD-Ländern trotz der Krisen der vergangenen Jahre als widerstandsfähig erwiesen haben und die meisten von ihnen historisch hohe Beschäftigungsniveaus und eine niedrige Arbeitslosenquote aufweisen. In Österreich lag die Arbeitslosenquote zuletzt (April 2024) mit 4,7 % unter dem Durchschnitt der Eurozone mit 6,4 %. Es zeichnet sich daher eine schwierige Ausgangslage auf dem Arbeitsmarkt ab, sobald der wirtschaftliche Aufschwung einsetzt.
Vor dem Hintergrund des sich weiter zuspitzenden Arbeits- und Fachkräftemangels ist es deshalb erforderlich, zügig die richtigen Anreize zu setzen, um ungenutzte Potenziale am Arbeitsmarkt zu heben. Dazu zählen eine Anhebung steuerfreier Überstunden, die Attraktivierung von Vollzeitarbeit sowie stärkere Anreize für den Zuverdienst in der Pension.