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6. November 2021
Am Montag, den 8. November 2021 werden daher die Maßnahmen der Stufe 2, 3 und 4 des Stufenplans gemeinsam in Kraft treten. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt neue Regelungen: Überall dort, wo derzeit die 3G-Regel gilt, wird die 2G/2,5G-Regel (Geimpft/Genesen/PCR-Test) eingeführt.
Die Regelungen im Überblick – LINK
Speziell in OÖ gilt:
Es gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) bei körpernahen Dienstleistungen, für die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und die Hotellerie für Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Besucher/innen.
· Für Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts und Konzertsäle gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Besucher/innen.
· In Kultureinrichtungen, wie Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen und eine FFP2-Maskenpflicht für Kund/innen und Besucher/innen.
Für diese verschärfte Arbeitsplatzregel in OÖ gilt eine Übergangsfrist bis 22.11.2021
Trotzdem verständlich ist, dass Oberösterreich jetzt etwas schärfer vorgeht, werden wir genau prüfen, ob in der nun geltenden Übergangsphase ausreichend PCR Möglichkeiten vorhanden sind.
Kurz vor dem Winter stehen wir wieder vor einer herausfordernden Situation. Eine rasche Reaktion auf die steigenden Inzidenzen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Bekämpfung des pandemischen Geschehens. Das ist nötig, weil wir Betriebe und die Jobs der Beschäftigten nicht gefährden wollen. Es geht auch darum, das Weihnachtsgeschäft und die Wintersaison zu sichern.
Fest steht, wir brauchen einen Turnaround im Pandemiegeschehen und dieser darf nicht auf dem Rücken der Betriebe passieren. Die Bundesregierung hat daher gemeinsam mit den Bundesländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt, die mit 8. November 2021 in Kraft treten soll.
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