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      Friseur-Betriebe für 
sicheres Wiederöffnen bestens gerüstet

      2. Dezember 2021

      Branche braucht vor den Feiertagen genügend Zeit

      „Unsere Betriebe haben nach den vergangenen Lockdowns mehrfach vorgezeigt, wie ein Aufsperren unter sicheren Bedingungen funktioniert. Und sie sind auch jetzt bestens dafür gerüstet, um ihre Kundinnen und Kunden spätestens ab 17. Dezember wieder mit höchstmöglicher Sicherheit zu verwöhnen“, 

      so die Landesinnungsmeisterin der oö. Friseure, Erika Rainer.

       

      „Wir können durch unsere Terminplanung die Kundenströme wirksam steuern und entflechten – vorausgesetzt, es stehen uns genügend Öffnungstage vor den Weihnachtsfeiertagen zur Verfügung. Unsere Betriebe sind Hygieneprofis. Dadurch und mit den Sicherheits- und Präventionskonzepten ist gewährleistet, dass der Besuch beim Friseurbetrieb des Vertrauens sicher ist“, 

      betont Rainer.

       

      Eine baldige und vor allem österreichweit einheitliche Öffnung ist auch wirtschaftlich essenziell, betont die Landesinnungsmeisterin. Ein längerer Lockdown wäre für die Branche eine wirtschaftliche Katastrophe. Es kommt jetzt auf jeden Euro an, denn im Dezember werden Weihnachtsgelder, doppelte Krankenkassenbeiträge, Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die Einkommenssteuervorauszahlung fällig. Ebenso kontraproduktiv für das wirtschaftliche Überleben vieler heimischer Friseurbetriebe sieht Rainer die unterschiedliche Vorgangsweise bei der Wiederöffnung für einzelne Bundesländer. 

       

      Rainer bittet daher die Landesregierung um die Mithilfe für eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei der Wiederöffnung. Wichtig sind auch die in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen sowie die Forderung nach einer Reduktion der Umsatzsteuer auf 10 Prozent für die Branche. Viele Betriebe stehen finanziell im Eck. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die Ausfälle, die den Betrieben im verordneten Lockdown entstanden sind, rasch und umfassend ersetzt werden. 

       

      Jeder Tag zählt, denn bei körpernahen Dienstleistungen gibt es keine „Nachholeffekte“ – ein entfallener Umsatz ist unwiederbringlich verloren. Die Kundenfrequenz lag auch vor dem jüngsten Lockdown deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Für die körpernahen Dienstleister gibt es außerdem keine Möglichkeit für „Click & Collect“ oder Zustellservices. Mobile Dienstleistungen sind im Lockdown ebenfalls untersagt.

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