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14. April 2020
Mit 14. April dürfen kleine Läden (unter 400 m²), Bau- und Gartenmärkte wieder aufmachen, sofern sie Bestimmungen wie Abstandhalten, Einlassbeschränkungen und Maskenpflicht einhalten. Pro 20 m² ist ein Kunde erlaubt. Alle anderen Betriebe, Beauty-Dienstleister und auch die Einkaufszentren könnten ab 1. Mai die Rollläden wieder hochziehen. Immerhin: die 400-m²-Regel betrifft etwa 75 % aller Einzelhandelsgeschäfte…
Mit 14. April dürfen kleine Läden (unter 400 m²), Bau- und Gartenmärkte wieder aufmachen, sofern sie Bestimmungen wie Abstandhalten, Einlassbeschränkungen und Maskenpflicht einhalten. Pro 20 m² ist ein Kunde erlaubt. Alle anderen Betriebe, Beauty-Dienstleister und auch die Einkaufszentren könnten ab 1. Mai die Rollläden wieder hochziehen. Immerhin: die 400-m²-Regel betrifft etwa 75 % aller Einzelhandelsgeschäfte in Österreich.
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