16.561 Zwangsstrafen – Absurde Pflicht zur Offenlegung
1. August 2011
aus: OÖ Nachrichten vom 29. Juli 2011
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1. August 2011
aus: OÖ Nachrichten vom 29. Juli 2011
Transparenz ist im Wirtschaftsleben wünschenswert. Gläubiger, Lieferanten, Kunden und Anleger sollen darüber Bescheid wissen, wie es einem Unternehmen geht. Diesem Bedürfnis über die Pflicht zur Veröffentlichung in der Amtlichen Wiener Zeitung gerecht zu werden, ist aber nicht nur antiquiert. Es geht für etliche Firmen auch ins Geld. Mit der Verschärfung der Zwangsstrafen für versäumte Veröffentlichung wurden heuer bereits 16.561 Zwangsstrafen gegen Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer in Höhe von fast zwölf Millionen Euro verhängt. Je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens müssen in der Amtlichen Wiener Zeitung bestimmte Vorgänge und Veränderungen im Unternehmen veröffentlicht werden. Dazu gehören Informationen über die Bilanz oder darüber, dass sie beim Firmenbuch hinterlegt worden ist. Auch Änderungen in der Geschäftsführung, die Bestellung von Prokuristen und die Übertragung von Geschäftsanteilen müssen bekannt gegeben werden.
Wem nützt die Pflicht?
Diese Informationen müssen mittlerweile aber ohnehin über die Ediktsdatei im Internet veröffentlicht werden, so dass sich die Frage stellt, wem die Veröffentlichung in der Wiener Zeitung nützt außer der Wiener Zeitung.
Diese Tageszeitung gehört der Republik Österre
ch und war in den vergangenen Jahrzehnten ein Beispiel publizistischer Irrelevanz. Die Führung der Zeitung wird jeweils von der führenden Regierungspartei bestellt. Die Leserzahl soll überschaubar sein. Weder in der Auflagenkontrolle noch in der Mediaanalyse lässt die Wiener Zeitung nachweisen, wie stark sie gelesen oder gekauft wird. Zu den begeisterten Lesern sollen vor allem die Mitglieder der Bundesregierung gehören, die nicht mit allzu kritischer Berichterstattung rechnen müssen.
15 Millionen im Jahr
15 Millionen Euro jährlich müssen laut Wirtschaftskammer Österreichs Unternehmen für die Pflichtinserate in der Wiener Zeitung bezahlen.
Werden diese verabsäumt, werden seit heuer strengere Strafen ausgesprochen. Auf Anfrage des Wirtschaftsbundes und der Jungen Wirtschaft Oberösterreich teilte das Justizministerium mit, dass heuer 16.561 Zwangsstrafen verhängt wurden und Strafen über 11,8 Millionen Euro verhängt wurden. Gegen rund ein Drittel gibt es Einsprüche. Die Einnahmen aus den Zwangsstrafen fließen ins Budget.
Die Absurdität dieser Vorschrift zeigt sich zudem darin, dass nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Geschäftsführer zur Kasse gebeten werden, und zwar mit 700 Euro pro Person. Wird weiterhin nicht gezahlt, wird immer und immer wieder gestraft, wobei schon allein die Bezeichnung „Zwangsstrafe“ an einen weißen Amtsschimmel erinnert. Dazu kommt, dass auch die zeitgerechte Veröffentlichung lediglich Einblick in längst Vergangenes gewährt. Was höchstens dann interessant ist, wenn man Historiker ist, in Epochen denkt und nicht unbedingt mit dem heutigen Wirtschaftsleben konfrontiert werden will.