Bis zu 80 Prozent Umsatzersatz im Lockdown ab heute zu beantragen
6. November 2020
Nach Beginn des zweiten Lockdowns greift die Bundesregierung den betroffenen Branchen stärker als bisher unter die Arme.
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6. November 2020
Nach Beginn des zweiten Lockdowns greift die Bundesregierung den betroffenen Branchen stärker als bisher unter die Arme.
Nach Beginn des zweiten Lockdowns greift die Bundesregierung den betroffenen Branchen stärker als bisher unter die Arme.
Es geht vor allem um die Gastronomie, die Hotellerie sowie Veranstalter im Kultur- und Sportbereich oder etwa die Reisebüros.
Das neue Paket besteht aus dem schon präsentierten Umsatzersatz in Höhe von bis zu80 Prozent über Finanz Online. Diesen Ersatz gibt es für alle direkt betroffenen Betriebe, egal in welcher Branche. Zusätzlich gibt es während dieser Zeit einen Kündigungsschutz für die betroffenen Arbeitnehmer. Außerdem kommt sofort der Fixkostenzuschuss II jetzt gleich zur Anwendung. Daneben gibt es auch den Non-Profit-Fonds: „Alle sollen gleich behandelt werden“, sagt der Vizekanzler.
Blümel erläuterte die deutlich verschlechterte Wifo-Prognose vom Donnerstag. Deshalb brauche es weitere Maßnahmen. Der Umsatzersatz könne ab heute, Freitag, ca. 14.00 Uhr beantragt werden. Er steht allen von der Schließung betroffenen Branchen zur Verfügung.
WIFO Prognosen:
Wifo revidiert seine Prognosen, Hotels und Handel kämpfen
Lockdown drückt BIP stärker
Die heimische Wirtschaft wird durch den 2. Lockdown heuer und 2021 stärker beeinträchtigt als bisher angenommen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo geht von einem Einbruch für 2020 von 7,7% statt bisher 6,8% aus. Nächstes Jahr wird ein Wachstum von nur rund 2,8% statt 4,4% erwartet
KURZ GESAGT:
HIER finden Sie eine genaue Übersicht der neuen Richtlinien
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