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      Ab 1. Juli wieder Normalität

      29. Juni 2021

      Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter fällt.

      Gestern Abend hat die Bundesregierung die Verordnung für die Erleichterungen ab 1. Juli vorgelegt. Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ist besonders wichtig, dass ab Donnerstag u.a. die Maskenpflicht für Gäste UND auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie fällt.

       

      Erleichterungen ab 1. Juli

      • Für Gäste fällt die Maskenpflicht in Innenräumen, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G Nachweis).
      • Auch Gastronomie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, sofern die 3G-Regel eingehalten wird.
      • Selbsttests gelten weiterhin nur ausnahmsweise und nur bei Gästen.
      • Die Sperrstunde fällt.
      • Auch die Nachtgastronomie und die Clubs dürfen öffnen.
      • In Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken dürfen vorerst nur höchstens so viele Personen eingelassen werden, dass 75% der Personenkapazität der Betriebsstätte nicht überschritten werden.
      • Für Gäste und Mitarbeiter gilt die 3-G-Regel.

       

      Nähere und laufend aktuelle Informationen stehen in Kürze auf der BMLRT Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

      Informationen  Sozialministerium

       

      „Ab 1. Juli können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter buchstäblich wieder aufatmen, für sie fällt die Maskenpflicht bei der Arbeit, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind. Damit wird es nicht nur für die Gäste ein guter Sommer, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn sie bekommen wieder erträgliche Arbeitsbedingungen.“

      Tourismusministerin Elisabeth Köstinger

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