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Überblick zu den wesentlichen Änderungen
- Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen
- Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden gültig
- FFP2-Maske verpflichtend, wo derzeit Mund-Nasenschutz besteht (insbesondere Betriebsstätten des täglichen Bedarfs wie z.B. Lebensmitteleinzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.).
- Für Mitarbeiter im Handel: FFP2-Maskenpflicht im Lebensmittel-Einzelhandel
- Empfehlung FFP2 für alle auch im gesamten Handel, für Ungeimpfte verpflichtend FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel (stichprobenartige Kontrollen durch Polizei, keine verpflichtenden Kontrollen durch den Handel!)
- 3G bei Veranstaltungen ab 25 Personen
- Zutritt in die Nachtgastronomie nur mit
> Impfnachweis oder
> negativem PCR-Test (max. 72 h alt) oder
> Genesungsnachweis (nur bei Genesungsnachweis, ärztlicher Bestätigung oder Absonderungsbescheid)
- In Museen, kulturellen Ausstellungshäusern, Kunsthallen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven haben KundInnen, die weder geimpft noch genesen sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, Geimpfte bzw. Genesene müssen keine FFP2-Maske tragen (es wird jedoch empfohlen)
- Für Gelegenheitsmärkte oder abgetrennte Areale von Gelegenheitsmärkten, an denen nicht nur Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden, gelten die Regelungen für Zusammenkünfte (dh bei mehr als 25 Teilnehmern 3G-Nachweis etc.). Wenn nur Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, ist kein 3G-Nachweis notwendig, in geschlossenen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden.
- In Theatern, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsälen und -arenen ist weiterhin ein 3G-Nachweis verpflichtend für alle
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