In den heimischen Gastronomiebetrieben dürfen Speisen vorbestellt und abgeholt werden. Diese Selbstabholung ist allerdings mit strengen Auflagen verbunden.
Das Abholen von Speisen ist für Kunden dann möglich, wenn
- Speisen mittels Bestellsystem (telefonisch oder per Mail) vorbestellt und nicht vor Ort ausgewählt wurden,
- die Speisen nicht vor Ort konsumiert werden (d. h. Speisen verpacken, Eis in Eisboxen, keine Abgabe in offenen Tüten oder Bechern),
- bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird,
- die Betriebsstätte grundsätzlich nach außen ersichtlich geschlossen ist,
- das Betreten nur für jene Kunden zulässig ist, die vorher bestellte Speisen abholen,
- wenn dafür gesorgt wird, dass Personen nach Möglichkeit nur einzeln ins Lokal gelassen werden, oder durch andere geeignete Vorkehrungen sichergestellt wird, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird,
- Massenansammlungen im oder vor dem Lokal vermieden werden und über das Abholen hinaus kein weiteres Verweilen im oder vor dem Lokal erfolgt.