Abholung von Speisen beim Gastwirt ab sofort erlaubt
3. April 2020
Speisen dürfen abgeholt werden, wenn: Diese vorbestellt wurden Nicht vor Ort konsumiert werden Bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von 1m eingehalten wird Achtung: In einzelnen Bundesländern, Regionen oder Gemeinden kann – insbesondere aufgrund von Quarantänemaßnahmen – Abweichendes gelten. Alle Infos finden Sie hier.