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      Abwicklung Corona-Kurzarbeitsanträge in Oberösterreich

      26. März 2020

      Erfreulicherweise ist es der WKO Oberösterreich gelungen, mit dem AMS OÖ eine unbürokratische Abwicklung der Corona-Kurzarbeits-Anträge im Sinne eines „One-Stop-Shop-Prinzips“ zu vereinbaren: Schritt 1: Information einholen bei AMS, WKO oder AK/Gewerkschaften Schritt 2: Dienstgeber vereinbaren Kurzarbeit mit Belegschaft auf betrieblicher Ebene (Detailinfos siehe unter: wko.at/coronavirus) Schritt 3: Dienstgeber reicht Antrag auf Kurzarbeits-Beihilfe und Sozialpartner-Vereinbarung (in…

      Erfreulicherweise ist es der WKO Oberösterreich gelungen, mit dem AMS OÖ eine unbürokratische Abwicklung der Corona-Kurzarbeits-Anträge im Sinne eines „One-Stop-Shop-Prinzips“ zu vereinbaren:

      • Schritt 1: Information einholen bei AMS, WKO oder AK/Gewerkschaften
      • Schritt 2: Dienstgeber vereinbaren Kurzarbeit mit Belegschaft auf betrieblicher Ebene (Detailinfos siehe unter: wko.at/coronavirus)
      • Schritt 3: Dienstgeber reicht Antrag auf Kurzarbeits-Beihilfe und Sozialpartner-Vereinbarung (in OÖ von Sozialpartnern noch nicht unterfertigt) beim AMS OÖ ein. (siehe AMS-Antragsportal)
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