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      Änderungen bei der Investitionsprämie: Fristverlängerung für das Setzen erster Maßnahme

      21. Januar 2021

      Investitionen sind ein Turbo für Wachstum und besonders wichtig für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen.

      Investitionen stärken die Resilienz der heimischen Betriebe – und damit insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die Investitionsprämie ist schon jetzt ein Erfolgsmodell. Bei der Bundesförderagentur aws sind rund 80.000 Anträge eingegangen, die ein Investitionsvolumen von bis zu 28 Milliarden Euro auslösen können. Rund die Hälfte aller Anträge erfolgt im Bereich Ökologisierung und Digitalisierung.

       

      Fristverlängerung für das Setzen erster Maßnahmen um 3 Monate

      Aufgrund der aktuellen Covid-Situation kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Fristen können beispielsweise aufgrund verspäteter Behördengänge oftmals nicht eingehalten werden. Daher wird die Frist für das Setzen erster Maßnahmen (das sind etwa Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen) um drei Monate von 28. Februar 2021 bis 31. Mai 2021 verlängert. Eine Änderung des Investitionsprämiengesetzes wurde am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht.

      Unternehmen werden somit drei Monate länger Zeit haben, ihre Investitionstätigkeit zu starten. Die Anträge müssen jedoch weiterhin bis 28. Februar 2021 bei der aws eingebracht werden. Unser Ziel ist es darüber hinaus, dass auch die Umsetzungsfrist um sechs Monate verlängert wird.

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