Anhebung der Mindestförderung und Comeback-Bonus
4. Juni 2020
die Bundesregierung hat nun die überarbeitete Richtlinie für den Härtefall-Fonds veröffentlicht. Mit der Anhebung der Mindestförderung auf 500 Euro und dem zusätzlichen Comeback-Bonus von 500 Euro pro Monat sowie der Verdoppelung der förderbaren Monate von 3 auf 6 bringt diese Korrektur weitere deutliche Verbesserungen für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer. Das Antragsformular finden Sie hier. Ein Überblick über…