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      Anreize für längeres Arbeiten in der Pension gesetzt

      8. November 2023

      Bund folgt Forderung Oberösterreichs nach abgabenfreien Zuverdienst bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze in Regelpension

      Seit Monaten forderten wir intensiv, das Potenzial für arbeitswillige Pensionisten besser zu nutzen. Denn gerade in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels sollte der Leistungswille dieser wichtigen Zielgruppe nicht durch Hemmnisse im österreichischen Steuer- und Abgabensystem zunichtegemacht werden.

       

       „Umso erfreulicher ist es, dass unsere Vorschläge von der Bundesregierung nicht nur aufgegriffen, sondern nun auch rasch umgesetzt werden“,

       

      so Doris Hummer, Wirtschaftsbund-Landesobfrau.

      Der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge beim Zuverdienst zur Regelpension bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze sowie die Anhebung des Pensions-Bonus von 4,2 auf 5,1 Prozent für einen späteren Pensionsantritt sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Damit werden ganz konkrete Anreize für ein längeres Arbeiten auch in der Regelpension geschaffen.

       

      Eine von Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner in Auftrag gegebene MARKET-Studie hat ergeben, dass durch steuer- und abgabenrechtliche Begünstigungen das Interesse an einem Weiterarbeiten in der Alterspension von 6 Prozent auf 39 Prozent steigen würde. Alleine in Oberösterreich könnte so die Vollzeit-Arbeitsleistung von 9.000 Arbeitskräften zusätzlich gewonnen werden. Das würde rund 26.000 zusätzliche Beschäftigte für Oberösterreichs Betriebe bedeuten.

       

      Die Vorteile liegen jedenfalls auf der Hand: Die Betriebe erhalten zusätzliche Beschäftigte, zugleich kann die Erfahrung und das Know-how Älterer weiter genutzt werden. Und Menschen, die sich freiwillig auch in der Regelpension weiter auf dem Arbeitsmarkt einbringen wollen, erhalten eine finanziell attraktive Möglichkeit dazu.

       

      Wenn es nun auch noch gelingt, das faktische Pensionsantrittsalter Schritt für Schritt anzuheben und weitere strukturelle abgabenrechtliche Leistungsanreize umzusetzen, sind wir auf dem richtigen Weg. Durch die Abflachung der Steuerprogressionskurve, sowie eine spürbare Entlastung bei den Lohnnebenkosten könnten wichtige Entlastungsmaßnahmen und weitere Leistungsanreize gesetzt werden.

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