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      Antragsstart für Umsatzersatz 50% und Härtefall-Fonds November/Dezember

      16. Dezember 2020

      Der Umsatzersatz kann ab heute 16. Dezember 2020 via finanzonline.at beantragt werden.

      Der von der Bundesregierung eingeführte Umsatzersatz für Betriebe, die von der 2. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen sind, kann ab heute 16. Dezember 2020 via finanzonline.at beantragt werden.

      Beantragung Umsatzersatz

       

      Weitere Informationen zum Thema Umsatzersatz finden Sie hier.

      umsatzersatz.at

       

      Ebenso kann ab heute für den Beobachtungszeitraum 16. November bis 15. Dezember 2020 der Härtefall-Fonds über das Antragsformular durchgeführt werden.

      Antragsformular Beantragung Härtefall-Fonds

       

      Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer OÖ unter folgendem Link.

      Informationen Härtefall-Fonds

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