Arbeitskräftemangel: Ausweitung der steuerbegünstigten Überstunden
27. Oktober 2022
Chance im eigenen Personal
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27. Oktober 2022
Chance im eigenen Personal
Der Arbeitskräftemangel belastet die österreichische Wirtschaft: 73 % der österreichischen Unternehmen leiden bereits stark darunter. Allein im September 2022 gab es laut WB-Stellenmonitor österreichweit 256.203 offene Stellen.
Als Unternehmen liegt die erste Chance, dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken im eigenen Personal, welches in Form von Überstunden die mangelnde Personalausstattung kompensieren muss, doch die Besteuerung auf zusätzlich geleistete Stunden ist hoch.
Angestellte sind bereit, Überstunden zu leisten, jedoch ist derzeit zumindest der finanzielle Anreiz dazu äußerst gering. Gerade in Krisenzeiten müssen Betriebe sowie deren Mitarbeiter entlastet werden: Ein Ende der Besteuerung des Überstundengrundlohnes sowie der damit verbundenen Zuschläge wäre ein erster wichtiger Schritt, damit sich diese verbundene Zusatzbelastung auch finanziell lohnt.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist der Überstundenlohn nicht steuerbegünstigt. Vielmehr sind pro Monat höchsten 10 Überstundenzuschläge – im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohns – jedoch mit maximal EUR 86,- steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, fallen hierfür auch entsprechende Steuern an. Der Freibetrag von EUR 86,- wurde zuletzt 2009 angehoben.
UNSERE FORDERUNGEN:
Besonders viele Überstunden werden im Gesundheits- & Pflegebereich, Handel, Gastronomie und Tourismus geleistet. Eine Steuererleichterung wäre daher auch ein Zeichen der Anerkennung für diese Arbeitnehmer.
Von den Steuerbefreiungen profitieren auch Angestellte mit All-In-Gehalt und Pauschalvereinbarungen. Diese Steuererleichterungen sollen Vollzeitbeschäftigte in Zeiten des Arbeitskräftemangels belohnen.