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      Arbeitszeiten und Grunderwerbsteuer: Erleichterungen für heimische Betriebe

      26. März 2014

      In diesen Tagen werden wichtige Erleichterungen für die Wirtschaft auf Schiene gebracht. Die Wirtschaftskammerorganisation hat sich in Verhandlungen mit der Bundesregierung erfolgreich für dringend notwendige Entlastungen der heimischen Unternehmen und gegen zusätzliche Steuerbelastungen eingesetzt.

      1) FLEXIBLERE ARBEITSZEITEN UND WENIGER BÜROKRATIE
      Die heute, Dienstag, von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner präsentierten Initiativen zur Arbeitsmarktflexibilisierung und Entbürokratisierung betreffen wichtige Forderungen der Wirtschaft:

      • Arbeitszeitaufzeichnungen sollen vereinfacht werden.
      • Flexiblere Arbeitszeiten sollen möglich werden. Damit können Unternehmen besser auf Auftragsschwankungen reagieren. Konkret: Wenn Gleitzeit vereinbart wurde, soll künftig bis zu 12 Stunden pro Tag gearbeitet werden können. Die Wochenarbeitszeit bleibt gleich. Auch an Arbeitstagen mit einem Anteil an aktiver Reisezeit (z.B. bei Dienstreisen) sollen nun 12 Stunden Höchstarbeitszeit möglich sein.
      • Zusätzlich können Lehrlinge, die auf Montage mitgenommen werden, künftig an Tagen mit passiver Reisezeit bis zu 10 Stunden eingesetzt werden. Die Verhandlungen zur konkreten Umsetzung laufen noch. Die Wirtschaftskammer Österreich wird dabei auf praktikable Lösungen drängen.

       
      2) WENIGER BEAUFTRAGTE
      Die Zahl der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Beauftragten in Betrieben wird um 4 reduziert. Damit werden überholte Doppelgleisigkeiten und unnötiger Verwaltungsaufwand beseitigt. Laut Schätzungen ersparen sich Unternehmen mehrere Millionen Euro pro Jahr.
       
      3) GRUNDERWERBSTEUER: MEHRBELASTUNGEN VERHINDERT
      In den Budgetbegleitgesetzen, die nun in Begutachtung gehen, kommt es zur vom Verfassungsgerichtshof geforderten notwendigen Reparatur der Regelung für die Grunderwerbsteuer. Demnach wird die Weitergabe von Grundstücken im Familienverband begünstigt: Bei Verkäufen, Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie wird nun der 3-fache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Betriebe können bis zu einem Wert von 365.000 Euro weiterhin steuerfrei übergeben werden. Alternative Modelle mit einer vergleichsweise höheren Steuerbelastung konnten verhindert werden.
       
      Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer leistet einen Beitrag zur Sicherung der Betriebsübergaben in Österreich und zum Fortbestand unserer traditionellen Familienbetriebe. Entbürokratisierung und Arbeitszeitflexibilisierung bringen zusätzlich Erleichterung für den betrieblichen Alltag.

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