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      Aus für Kalte Progression

      15. September 2022

      Die schleichende Steuererhöhung wird mit 1. Jänner 2023 abgeschafft.

      Die Regierung hat sich auf die Ausgestaltung der Abschaffung der Kalten Progression und der Valorisierung der Sozialleistungen geeinigt.

      Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.

      Abschaffung der Kalten Progression:

      Automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst werden Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55%), Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, Verkehrsabsetzbeträge, usw.

      Das verbleibende Drittel der Inflationsrate wird jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet.

      Die von WIFO und IHS errechnet schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Mrd. Euro. Durch die automatische Anpassung wird um 1,23 Mrd. Euro ausgeglichen. 617 Mio. Euro werden für folgende Entlastungsmaßnahmen verwendet:

      • Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werdenüber die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
      • Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Inflation angepasst.

      Die sonstigen Tarifstufen der Einkommenssteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

      Mit der Abschaffung der Kalten Progression wurde eine langjährigen Forderung des Wirtschaftsbundes nun umgesetzt.

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