Beschlüsse des Nationalrates vom 21.3.2020, 2. COVID-19-Gesetz
23. März 2020
Rechtsmittelfristen in der BAO, Fristen im Finanzstrafverfahren, im Verwaltungsverfahren und verfahrensrechtliche Fristen im gerichtlichen Verfahren werden grundsätzlich bis 30. April 2020 unterbrochen und beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen. Es wird klargestellt, dass Epidemien und Pandemien unter den Begriff der Naturkatastrophe fallen, wodurch bspw. die Frist zur Insolvenzeröffnung von 60 auf 120 Tage…