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      Betriebliche Testungen

      6. Mai 2021

      Nachtragungen für das 1. Quartal nur bis zum 6. Mai 2021, 24:00 Uhr möglich.

      Laut Auskunft der zuständigen Ministerien soll der Förderantrag für das 1. Quartal von 10. bis 31. Mai 2021 bei der aws eingereicht werden können. Damit bei Betrieben, die an die Testplattform des Bundes angeschlossen sind, sämtliche zwischen 15. Februar 2021 und 31. März 2021(1. Quartal) durchgeführten Testungen berücksichtigt werden können, müssen diese bis spätestens heute 6. Mai 2021, 24:00 Uhr im Portal erfasst sein.

      Bitte nehmen Sie daher alle Nachmeldungen, die den Zeitraum von 15. Februar bis 31. März 2021 betreffen, bis um 24:00 Uhr vor.

      Weitere Details finden Sie hier.

      wko.at/betriebe-testen

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