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      Briefwahlinfo

      27. August 2021

      Klarheit schaffen und danach rasch weiterarbeiten: Darum geht es bei der Oberösterreich-Wahl am 26. September. Unterstützen Sie unseren Landeshauptmann Thomas Stelzer mit Ihrer Stimme, um den erfolgreichen Weg für unseren Standort weiterführen zu können. Fragen zur Briefwahl? Unter www.briefwahl-ooe.at finden Sie alle wichtigen Informationen zur Briefwahl 2021.

      1. Wahlkarte beantragen.
      Für einen mündlichen Antrag ist ein Identitätsnachweis (beispielsweise durch Reisepass, Führerschein etc.) erforderlich. Auch bei einem schriftlichen oder elektronischen Antrag muss die Identität auf anderer Weise glaubhaft gemacht werden (z.B. Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildnachweises, qualifizierte elektronische Signatur). Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

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      2. Stimme abgeben.
      Abstimmen bei der Landtagswahl 2021:
      • Liste Landeshauptmann Thomas Stelzer – OÖVP ankreuzen
      • Auf der Landesliste: Eine Vorzugsstimme durch Ankreuzen vergeben
      • Auf der Regionalwahlkreisliste: eine Vorzugsstimme durch Ankreuzen vergeben

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      Abstimmen bei der Bürgermeister-Direktwahl 2021:
      • ÖVP-Bürgermeisterkandidat/in ankreuzen

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      Abstimmen bei der Gemeinderatswahl 2021:
      • ÖVP-Liste ankreuzen
      • Maximal drei Vorzugsstimmen durch Hineinschreiben vergeben

      3. Stimmzettel ins Wahlkuvert.
      Die ausgefüllten Stimmzettel müssen in die dazugehörigen Wahlkuverts gelegt werden. Der lila Stimmzettel für die Landtagswahl gehört ins lila-färbige Kuvert und der beige Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl sowie der graue Stimmzettel für die Gemeinderatswahl gehören ins graue Kuvert. Die Wahlkuverts sind im Anschluss zu verschließen.

      4. Wahlkuverts in die Wahlkarte.
      Die verschlossenen Wahlkuverts müssen im Anschluss in die Wahlkarte (großer Briefumschlag mit persönlichen Daten) gegeben werden, welche ebenfalls verschlossen werden muss.

      5. Wahlkarte unterschreiben.
      Die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte muss im Anschluss unterschrieben werden, denn ohne Unterschrift ist die Wahlkarte ungültig und die Stimme zählt nicht.

      6. Wahlkarte einbringen.
      Die Wahlkarte muss rechtzeitig in einen Postkasten eingeworfen (Briefwahl) oder am Gemeindeamt abgegeben werden. Auch eine persönliche Abgabe der Wahlkarte am Wahltag in einem Wahllokal in der eigenen Gemeinde ist möglich. Bei der Übermittlung per Post ist die Postlaufzeit einzurechnen (späteste Postaufgabe am 21. September 2021!). Langt eine Wahlkarte erst nach dem Wahlschluss bei der Gemeinde ein, wird die Stimme nicht gezählt.
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