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      Bürokratie bremst Re-Start der Busreisen

      21. Mai 2021

      Fachgruppenobmann Weiermair vermisst in der aktuellen Öffnungsverordnung praktikable Spielregeln für die Busreisebranche.

      In den letzten Tagen war in vielen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft das Wort „Öffnung“ in aller Munde. Dies hat nach Monaten, die von Abstand und Distanz geprägt waren, bei den Menschen eine positive Erwartungshaltung und Aufbruchsstimmung erzeugt.

       

      „Die erkennbare Lust auf Freizeitaktivitäten, aber auch nach Mobilität und Reisen hat auch die Betriebe in der Verkehrswirtschaft ermutigt, gute Ideen und Angebote für Reiselustige zu entwickeln. Damit will der Reisebussektor den Menschen positive Erlebnisse vermitteln, aber auch wertvolle touristische Wertschöpfungsbeiträge für die Regionen in unserem Land liefern.“

      Josef Weiermair, Obmann der Busbranche in der WKOÖ.

       

      Die Absicht dabei ist, Ausflugsgäste in die Regionen zu bringen und diesen dort in Kooperation mit Dienstleistern des Tourismus Attraktionen, aber auch „Geheimtipps“ der Regionen näher zu bringen. Gemeinsam mit der Tourismuswirtschaft wurden dafür Angebote konzipiert, die den Menschen viel Freude bereiten können und auf ihren Einsatz brennen.

      Allerdings braucht es dazu auch vernünftige Rahmenbedingungen, also praktikable Spielregeln, wie Reiselustige diese Leistungen unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll in Anspruch nehmen können. Und darauf hat man im Rahmen der aktuellen Öffnungsverordnung leider gänzlich vergessen, so Weiermair. Die Vorgabe, dass Busse für Ausflugsfahrten und Reisen nur maximal die Hälfte der Plätze belegen dürfen, macht das Anbieten von Fahrten wirtschaftlich kaum sinnvoll möglich. Stetig steigende Impfquoten, spezielle Lüftungssysteme in Reisebussen und die Tatsache, dass es diese Sitzbeschränkung etwa in öffentlichen Linienbussen sinnvollerweise nicht gibt, machen diese für den Reisebus völlig inakzeptabel. Auch die FFP2-Maskenpflicht während der gesamten Busfahrt ist Busreisegästen nicht zumutbar und zudem völlig unnötig, zumal die Fahrgäste im Bus nicht vis a vis sitzen und somit ein Aerosolrisiko generell gering ist. Die Maskenpflicht muss daher unbedingt auf die Ein- und Ausstiegsphase beschränkt werden.

      Für die notwendige Vollauslastung ohne permanente Maskenpflicht ist die Busbranche sogar freiwillig bereit, bei Ausflugsfahrten und Reisen — so wie etwa im Bereich der Gastronomie — eine Zutrittserfassung nach der anerkannten 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) sicherzustellen. Die Anwendung der 3G-Regel im Busbereich müsste dann auch die völlig unpraktikable Verpflichtung zur behördlichen Meldung von Reisegruppen in allen von einer Reise erfassten Regionen obsolet machen, zeigt Weiermair einen praktikablen und sicheren Lösungsweg auf.

      Aber auch die Frage, ob und — wenn ja — wie eine Personengruppe, die mit einem Reisebus unterwegs ist, einen Gastronomiebetrieb aufsuchen oder an einer Stadtführung teilnehmen kann und darf und ähnliches, ist nach wie vor völlig unklar und muss für attraktive Freizeiterlebnisse sichergestellt werden. In diesem Sinn gilt es, die für Reisebusse geltenden Ausübungsregelungen umgehend anzupassen, wenn die von vielen Menschen so sehr herbeigesehnte aktuelle Sommersaison für den Busreise- und Ausflugssektor noch gerettet werden soll. Im Hinblick auf einen Re-Start auch für Ausflüge und Reisen ins Ausland müssen zudem die derzeit generell noch sehr restriktiven Grenzöffnungs-/Quarantäneregelungen an die sich erfreulicherweise aktuell positiv stabilisierende Gesundheitssituation sinnvoll angepasst werden.

       

      „Ich fordere die Bundesregierung auf, die für Reisebusse geltenden Regelungen umgehend dergestalt zu ändern. Die Reisebusbranche ist seit fünfzehn Monaten auf fast null reduziert und hat sich jetzt die Chance zu einem Re-Start, den sich viele reiselustige Menschen im Land nach schwierigen Monaten herbeisehnen, mehr als verdient“,

      appelliert Weiermair an die Bereitschaft der Politik, hier dringend eine notwendige Korrektur vorzunehmen.

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