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      Bundesrat blockiert „SV-Stundungspaket“ – Status-Quo und weitere Vorgehensweise

      8. Juni 2020

      Aufgrund der fehlenden Beschlussfassung im Bundesrat besteht derzeit kein gültiger Gesetzesbeschluss für das bereits im Nationalrat beschlossene „SV-Stundungspaket“, der die weitere Stundungen/Ratenzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume Februar bis April und die Zeiträume Mai bis Dezember 2020 (§ 733 ASVG) regelt. Die ÖGK kann derzeit deshalb leider keine Anträge für diese Zeiträume bearbeiten. Erfreulicherweise konnte jedoch…

      Aufgrund der fehlenden Beschlussfassung im Bundesrat besteht derzeit kein gültiger Gesetzesbeschluss für das bereits im Nationalrat beschlossene „SV-Stundungspaket“, der die weitere Stundungen/Ratenzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume Februar bis April und die Zeiträume Mai bis Dezember 2020 (§ 733 ASVG) regelt. Die ÖGK kann derzeit deshalb leider keine Anträge für diese Zeiträume bearbeiten.
       
      Erfreulicherweise konnte jedoch sichergestellt werden, dass bis auf weiteres für diese Beitragszeiträume bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten weder Mahnungen noch Einbringungsmaßnahmen seitens der ÖGK erfolgen. Die ÖGK ersucht aufgrund der Rechtslage bis auf weiteres keine Anträge auf Stundungen bzw. Ratenzahlungen zu stellen.
       
      Die Wirtschaftskammer bringt sich intensiv in die laufenden Verhandlungen ein, um eine rasche und zielführende Lösung im Sinne aller Beteiligten sicherzustellen. Wir informieren Sie umgehend über die weitere Vorgehensweise. 

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