Negativbeispiele machen die Dringlichkeit von Gesetzesänderungen deutlich. „Investitionen von Betrieben wie Banner Batterien in Pasching, oder Pöttinger in Grieskirchen sind gefährdet“, so Hummer weiter.
Die oö. Umweltanwaltschaft hatte in der bisherigen Rechtslage zur Wahrung des Umweltschutzes Parteistellung. Insbesondere kam ihr ein Bescheidbeschwerderecht zu, das oftmals zu überlangen Verfahren führte.
Konkret wurde heute beschlossen, dass die Umweltanwaltschaft auf arbeitsmarktrechtliche und wirtschaftliche Interessen Rücksicht nehmen muss sowie Doppel- und Mehrfachprüfungen verhindert werden.
„Weiters entfällt das Revisionsrecht und das Betretungsrecht des Umweltanwalts darf nur noch nach vorheriger Verständigung der Betroffenen erfolgen“, so Hummer abschließend.