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      Deregulierung der Umweltanwaltschaft

      12. Mai 2016

      Der oö. Landtag befasste sich heute mit der Novelle zum OÖ. Umweltschutzgesetz. Doris Hummer fordert in diesem Zusammenhang: „Mit dieser Novelle haben wir eine deutliche Erleichterung für die heimische Wirtschaft erreicht, die zuletzt häufig von überbordender Umweltbürokratie belastet wurde.“

      Negativbeispiele machen die Dringlichkeit von Gesetzesänderungen deutlich. „Investitionen von Betrieben wie Banner Batterien in Pasching, oder Pöttinger in Grieskirchen sind gefährdet“, so Hummer weiter.

      Die oö. Umweltanwaltschaft hatte in der bisherigen Rechtslage zur Wahrung des Umweltschutzes Parteistellung. Insbesondere kam ihr ein Bescheidbeschwerderecht zu, das oftmals zu überlangen Verfahren führte.

      Konkret wurde heute beschlossen, dass die Umweltanwaltschaft auf arbeitsmarktrechtliche und wirtschaftliche Interessen Rücksicht nehmen muss sowie Doppel- und Mehrfachprüfungen verhindert werden.

      „Weiters entfällt das Revisionsrecht und das Betretungsrecht des Umweltanwalts darf nur noch nach vorheriger Verständigung der Betroffenen erfolgen“, so Hummer abschließend.

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