Detailinformationen zur Abrechnung der AMS-Kurzarbeitsbeihilfe
20. April 2020
Seit heute stehen die erforderlichen Detailinformationen zur Abrechnung der AMS-Kurzarbeitsbeihilfe zur Verfügung. Für die Abrechnung der Beihilfe benötigen Sie den Zugang zu einem e-AMS-Konto. Falls Sie noch keinen e-AMS-Konto-Zugang haben, empfehlen wir Ihnen diesen möglichst rasch zu beantragen. Die Unterlagen für die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe für März und April 2020 sind spätestens bis 28. Mai…