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      Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das 14. „Corona-Monat“

      17. Mai 2021

      Seit Sonntag, 16. Mai, ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das 14. "Corona-Monat" (von 16. April bis 15. Mai) über das Antragsformular möglich.

      Auszahlung Zusatzbonus startet ab 1. Juni 2021


      Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird für jeden geförderten Betrachtungszeitraum aus der Härtefall-Fonds Phase II ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt. Eine separate Beantragung ist nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt automatisiert auf die in Ihrem zuletzt ausbezahlten Antrag angegebene Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Wirtschaftskammer und geben Sie umgehend Ihre neue Bankverbindung (IBAN) bekannt. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen, ab 1. Juni 2021, ab 1. August 2021 und ab 1. Oktober 2021.

      Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf der Website der WKOÖ.

      Website


      Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen ist auf unserem Coronavirus-Infopoint verfügbar.

      Coronavirus-Infopoint

       

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