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      Einwegpfand für Plastikflaschen und Dosen

      14. Oktober 2021

      Umweltministerium gefordert, Schutz kleiner Nahversorger gesetzlich sicherzustellen

      Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht vor, dass ab 2025 beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen ein Pfand fällig wird, das die Kunden wieder zurückbekommen, sobald sie die Verpackung wieder in das Geschäft bringen.

      Große Handelsketten werden Einwegpfand ausgezeichnet umsetzen. Kleineren Händlern drohen durch die Einführung eines Einwegpfandes allerdings massive Mehrbelastungen und Wettbewerbsnachteile.

       

      Um die Vielfalt der Nahversorgung zu schützen, muss gesetzlich garantiert werden, dass insbesondere kleinere Nahversorger, die Einweggebinde zurücknehmen, für sämtliche erforderlichen Investitionen, beispielsweise in Rücknahmeautomaten und bauliche Maßnahmen, sowie für den dauerhaften Mehraufwand für die Pfandabwicklung kostenneutral entschädigt werden.

      „Händler mit Verkaufsflächen unter 400m2 lediglich von der Rücknahmepflicht auszunehmen ist sicherlich keine Lösung. Denn die Kunden würden ihr Leergut dann in großen Supermärkten zurückgeben, wo sie dann auch ihre Einkäufe tätigen würden. Die Folge wären Umsatzrückgänge bei den kleinen Händlern“,

      so KommR Wolfgang Benischko, WKO-Obmann Sparte Handel.

       

      „Auch Rückgabemöglichkeiten außerhalb des Lebensmittelhandels müssen geschaffen werden, um die kleinen Händler zu entlasten und den Konsumenten ein hohes Maß an Bequemlichkeit zu bieten“,

      ergänzt Benischko.

      Fotocredit: Starmayr
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