Energiekostenzuschuss 2 sichert Wettbewerbsfähigkeit
22. Dezember 2022
Unser intensiver Einsatz für die Unternehmen hat sich gelohnt!
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22. Dezember 2022
Unser intensiver Einsatz für die Unternehmen hat sich gelohnt!
Der Energiekostenzuschuss 1 wird bis Jahrsende verlängert und für 2023 schafft der neue Energiekostenzuschuss 2 weitere und umfangreiche Entlastung und Planungssicherheit.
Wir haben angesichts der existenzbedrohenden Energiekosten-Explosion seit Monaten auf weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Betriebe gedrängt. Die nun erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort. Im Vergleich mit Deutschland haben Österreichs Betriebe jetzt eine bessere Ausgangslage.
Eckdaten des Energiekostenzuschusses 2
Förderzeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
Kein Nachweis einer bestimmten Energieintensität bis zu einer Fördersumme von 4 Mio
(Förderstufe 1 und 2)
o 60% Förderquote
o Förderung aller Energieträger inkl. Treibstoffe und Heizöl
o Förderung des Gesamtbetrages des Preissprunges
o Nominelle Förderhöhe 3.000 – 2 Mio Euro
o 50% Förderquote
o Förderung ab dem 1,5 fachen des Referenzpreises
o Nominelle Förderhöhe 2 – 4 Mio Euro
o Ab 3% Energieintensität
o Nominelle Förderhöhen 4 – 150 Mio Euro
In dieser schwierigen Zeit mit explodierenden Energiekosten wurde richtig gehandelt. Damit wird einem drohenden Wettbewerbs- und Wohlstandsverlust für die gesamte österreichische Bevölkerung entgegengewirkt.
Vom KMU bis zum Industriebetrieb bringt der massiv ausgeweitete Energiekostenzuschuss für alle Unternehmen die dringend benötigte Entlastung. Jetzt geht es darum, dass die neuen Zuschüsse rasch beantragt und ausgezahlt werden können.