Entlastung – Steuerfreie Prämie für 2022
25. Oktober 2022
Noch bis Jahresende ist es möglich, die abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer zu überweisen.
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25. Oktober 2022
Noch bis Jahresende ist es möglich, die abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer zu überweisen.
Die Inflation kletterte in Österreich im September 2022 auf ein 70-Jahres-Hoch von 10,5 Prozent. Zuletzt wurde eine derartige Inflationshöhe im Juli 1952 gemessen. Die damit verbundenen Preissteigerungen halten die Bevölkerung im Alltag weiter im Griff. Für Arbeitgeber gibt es daher als Entlastungmaßnahme die Möglichkeit, Mitarbeiter eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszubezahlen.
Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 kann jeweils eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Dabei unterliegen 2.000 Euro nur geringen und die restlichen 1.000 Euro strikteren Voraussetzungen. Für letztere gilt die „lohngestaltenden Vorschrift“ gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 EStG 1988.
Die Auszahlung muss über die Personalverrechnung geschehen und sich von sonstigen Sonderzahlungen deutlich unterscheiden. Zudem dürfen sie nicht als Ersatz für bisherige leistungsabhängige Bonuszahlungen aufgrund von Erfolgen oder Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer gelten. Die Prämie kann auch an Mitarbeiter in geringfügiger Beschäftigung und Teilzeit überwiesen werden.
Die Beträge sind für Arbeitnehmer von der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und gelten daher als Netto-Prämie. Übersteigt der Gesamtbetrag der Teuerungsprämie die Höhe von 3.000 Euro, muss der darüber liegende Betrag versteuert werden.
Bis zu 6.000 Euro bis Ende 2023
Für das Jahr 2022 kann der abgabenfreie Betrag noch bis 31. Dezember ausgezahlt werden. Ab Januar gilt eine weitere Periode in der für das Kalenderjahr 2023 abermals bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmer ausbezahlt werden können.
Insgesamt sind so bis Ende nächsten Jahres also bis zu 6.000 Euro als Entlastung seitens der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei möglich.