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      Entlastungsmaßnahme für selbständig Erwerbstätige

      3. August 2022

      Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen - in der nächsten Vorschreibung berücksichtigt

      Als Teil der Ökosozialen Steuerreform der Bundesregierung wurde dieses Jahres eine Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen. Diese wird für alle Anspruchsberechtige nun erstmals in der jeweils nächsten Beitragsvorschreibung der SVS im Sommer 2022 berücksichtigt.

      Anspruch auf die Gutschrift haben Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter, neue Selbständige und Freiberufler, die zum Stichtag 31. Mai in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflicht- oder selbstversichert sind und deren Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt.

      Die jährliche Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge für alle Anspruchsberechtigten beträgt je nach Höhe der Beitragsgrundlage zwischen 60 und 315 Euro.

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