Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie steht vor Abstimmung
6. Februar 2024
Betriebe nicht verantwortlich machen
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6. Februar 2024
Betriebe nicht verantwortlich machen
Durch die EU-Lieferkettenrichtlinie sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der Europäischen Union profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.
Im Dezember 2023 einigten sich Rat, Parlament und Kommission nach monatelangen Verhandlungen auf einen Kompromiss für die EU-Lieferkettenrichtlinie Am Freitag soll dieser Kompromiss im Ausschuss der ständigen Vertreter bestätigt werden.
„Auch die Wirtschaft ist für die Einhaltung von Standards. Wir sind aber entschieden dagegen, die Betriebe in Geiselhaft zu nehmen und sie für Dinge verantwortlich zu machen, die weit über ihre Einflussmöglichkeiten hinausgehen“,
erklärt Doris Hummer, Wirtschaftsbund-Landesobfrau die Ablehnung der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie.
Durch diese Richtlinie entsteht ein wahres Bürokratiemonster, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gegenüber ihren außereuropäischen Mitbewerbern weiter reduziert und damit soziale Sicherheit und Wohlstand in Europa nachhaltig gefährdet.
Die in der EU-Lieferkettenrichtlinie festgehaltenen bürokratischen – letztlich nicht einhaltbaren – Verpflichtungen treffen nicht nur Leitbetriebe, sondern indirekt auch viele kleine und mittlere Betriebe. Diese haben weder die Zeit noch die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen, um die völlig praxisfremden Vorschriften zu erfüllen. Das schadet unserem Wirtschaftsstandort Österreich.