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      Erhöhte Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verlängert

      30. Dezember 2020

      Kurz vor Auslaufen der derzeit geltenden Schwellenwerteverordnung mit 31. Dezember 2020 wurden die erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge wieder verlängert und gelten nun bis zum 31. Dezember 2022.

      Die Wirtschaftskammer hat sich einmal mehr intensiv für eine Fristverlängerung für erhöhte Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingesetzt.

      „Wir begrüßen das als eine enorm wichtige Maßnahme zur Stärkung der regionalen Konjunktur“, ist WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer froh über diesen Schritt der Bundesregierung.

      Öffentliche Auftraggeber dürfen somit Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro weiterhin direkt — also ohne komplizierte Ausschreibung — vergeben. Bauaufträge bis zu einem Wert von einer Million Euro können nach wie vor im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden.

      Doris Hummer: „Das ist ein wichtiger und intelligenter Wachstumsimpuls für unsere heimischen Unternehmen, vor allem für die vielen regionalen Klein- und Mittelbetriebe. Die verstärkte Nachfrage nach deren Leistungen bringt zahlreiche positive Effekte. Sie fördert die Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, erhöht die Zahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze, steigert die Kaufkraft und generiert höhere Steuern und Abgaben.“

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