Erleichterung bei Absetzung des Arbeitszimmers
11. November 2021
Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist mit 100 Euro pro Monat pauschal geregelt.
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11. November 2021
Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist mit 100 Euro pro Monat pauschal geregelt.
Selbständige sollen künftig auch ohne eigenes Arbeitszimmer einen Pauschalbetrag von 1200 Euro pro Jahr für den Arbeitsplatz zu Hause steuerlich absetzen können.
Das betrifft vor allem Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstfirmen, die oft von zu Hause aus arbeiten. Wenn man hier Kosten für das Büro steuerlich geltend machen wollte, musste man bisher ein eigenes Arbeitszimmer haben, das auch wirklich hauptsächlich für den Job genutzt wird.
Das entspricht nicht mehr den Lebensrealitäten vieler Selbständiger. Laptops machen inzwischen das Arbeiten in der ganzen Wohnung möglich, ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht mehr nötig.
Das gilt für alle Menschen, die rein von der Selbstständigkeit leben oder bei einem etwaigen Zweitjob nicht mehr als 11.000 Euro verdienen. Ist das der Fall, sind dennoch 300 Euro absetzbar.
Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist mit 100 Euro pro Monat pauschal geregelt, unabhängig von der Gegebenheit und Abgrenzbarkeit des Zimmers. Dies komme insbesondere EPUs und Start-Ups zugute, die oftmals vom Wohnungsverband aus arbeiten, ohne ein eigenes Arbeitszimmer zu haben.
„Mit der erleichterten Absetzung des Arbeitszimmers wurde unsere langjährige Forderung endlich umgesetzt. Die neue Regelung bildet die modernen Lebens- und Arbeitsverhältnisse ab und bringt für eine Vielzahl von EPUs eine große finanzielle Entlastung“,
freut sich Wirtschaftsbund-Landesgeschäftsführer Dir. Wolfgang Greil.