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21. April 2020
Es gibt eine wesentliche Verbesserung für die Anfahrt zur Baustelle: Eine Klarstellung seitens des Ministeriums bringt hier eine deutliche Erleichterung. Bei allen beruflichen Fahrten (etwa zum Erreichen einer Baustelle) handelt es sich um einen Fall des § 2 Z 4 der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, wonach der Mindestabstand von einem Meter…
Es gibt eine wesentliche Verbesserung für die Anfahrt zur Baustelle:
Eine Klarstellung seitens des Ministeriums bringt hier eine deutliche Erleichterung. Bei allen beruflichen Fahrten (etwa zum Erreichen einer Baustelle) handelt es sich um einen Fall des § 2 Z 4 der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, wonach der Mindestabstand von einem Meter bei Verwendung von Mund-Nasen-Schutz nicht einzuhalten ist.
Wir empfehlen diesen Passus auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen.