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      EU: Beschleunigter Ausbau von Solar- und Windkraft

      21. November 2022

      Ein wichtige Schritt in die richtige Richtung

      Die EU-Kommission hat eine Notverordnung zum beschleunigten Ausbau für Solar- und Windkraft vorgelegt. Damit sollen die Energiewende vorangetrieben und die aktuelle Energiekrise bekämpft werden.

       

      Dieser EU-Vorstoß zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zum Ausbau erneuerbarer Energieformen ist ein wichtiger Schritt. Positiv ist, dass solche Anlagen künftig „in einem übergeordneten öffentlichen Interesse“ gelegen sein sollen. Das hilft bei der Abwägung mit anderen öffentlichen Interessen, wie z.B. Wasserschutz, Tier- und Pflanzenschutz. Auch die Vorgaben für maximale Verfahrensdauern bei der Genehmigung bestimmter Anlagenarten (ein, drei bzw. sechs Monate) sind zu begrüßen.

       

      Es gibt aber auch noch Verbesserungspotentiale, die es zu heben gilt. Wie zum Beispiel die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Leitungsnetze, wie das Hoch- und Niederspannungsnetz, sowie auf Speicheranlagen, etwa für Wasserkraft. Außerdem muss die Gültigkeitsdauer dieser Regelung von einem auf mindestens zwei Jahre verlängert werden, damit man nicht während des „Schnell-Verfahrens“ abbrechen muss, weil die Befristung abläuft. Sehr wichtig wäre ebenso, die beschleunigten Verfahren auf bereits laufende Projekte auszudehnen.

       

      Es gibt aber auch Handlungsbedarf auf nationaler Ebene. Das „übergeordnete öffentliche Interesse“ des Ausbaus erneuerbarer Energieformen muss in allen relevanten bundes- und landesrechtlichen Regelungen stehen. Auch die geplante Gesetzesnovelle hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung ist jetzt rasch zu finalisieren. Das beschleunigt die Verfahren und verhindert, dass EU-Vorgaben übererfüllt werden.

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