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      EU-Verordnung zu Auslands-Handytarifen nun amtlich

      28. Juni 2007

      Am 27. Juni 2007 wurde es amtlich: Die amtierende Ratsvorsitzende und deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel und der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Poettering, haben in Anwesenheit des Roaming-Chefverhandlers des Europäischen Parlaments, Dr. Paul Rübig, MEP, die neue Roaming-Verordnung unterzeichnet.

      Für alle Neukunden gilt der Tarif ab dem ersten Tag. Am 29. Juni wir die Verordnung für die Roaming-Tarife im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt mit 30. Juni in allen Mitgliedstaaten in Kraft. D.h. es müssen von allen Telekomanbietern Roamingtarife angeboten werden, die bei aktiven sog. abgehenden Gesprächen unter 49 Cent und bei passiven also ankommenden Gesprächen unter 24 Cent liegen.

      „Für alle Neukunden müssen die Telekomanbieter bereits ab dem Tag des Inkrafttretens der Regulierung, also ab 30. Juni, einen regulierten Tarif parat haben. Wer also sofort in den Genuss eines billigeren Tarifs kommen will muss wahrscheinlich den Anbieter wechseln“ so Rübig.

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