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      Fixkostenzuschuss über FinanzOnline beantragen

      25. Mai 2020

      Bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise brauchen unsere Betriebe rasch finanzielle Unterstützung. Ein wichtiger Bestandteil des Corona-Hilfs-Fonds sind die Zuschüsse. Ab heute, 20. Mai, können Betriebe einen Vorschuss von bis zu 50 % des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses über FinanzOnline beantragen.Die Wirtschaftskammer konnte wesentliche Verbesserungen für Unternehmerinnen und Unternehmer erreichen, die jetzt rasch Hilfe bei der Deckung ihrer laufenden Fixkosten brauchen.Hier…

      Bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise brauchen unsere Betriebe rasch finanzielle Unterstützung. Ein wichtiger Bestandteil des Corona-Hilfs-Fonds sind die Zuschüsse. Ab heute, 20. Mai, können Betriebe einen Vorschuss von bis zu 50 % des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses über FinanzOnline beantragen.

      Die Wirtschaftskammer konnte wesentliche Verbesserungen für Unternehmerinnen und Unternehmer erreichen, die jetzt rasch Hilfe bei der Deckung ihrer laufenden Fixkosten brauchen.

      Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

      • Unternehmen bekommen in der ersten Tranche rasch einen Vorschuss von bis zu 50 % des gesamten Fixkostenzuschusses ausgezahlt.
      • Der Fixkostenzuschuss wird bereits ab einer Zuschusshöhe von 500 Euro gewährt. Damit wird eine wesentliche Verbesserung für EPUs und Kleinstunternehmen durchgesetzt, die dadurch eine Unterstützung bei der Abdeckung der Fixkosten bekommen.
      • Unternehmen, die am 31.12.2019 „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilfenrecht waren, können einen Zuschuss von bis zu 200.000 Euronach De-minimis-Beihilfenregelung beantragen, sofern kein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
      • Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds werden nicht mehr angerechnet.
      • Angemessene Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Bilanzbuchhalterkosten bis 500 Euro können bei Anträgen mit einer Zuschusshöhe unter 12.000 Euro geltend gemacht werden.

      Extra-Pakete für besonders stark betroffene Branchen notwendig

      Die Hilfspakete der Bundesregierung ergänzen einander und sollen so möglichst breite Unterstützung bieten. Wichtig ist jetzt, für besonders stark betroffene Branchen zusätzlich zu den bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen, weitere maßgeschneiderte Hilfspakete zu schnüren. Mit solchen punktgenauen Maßnahmen müssen sowohl der Konsum angekurbelt als auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung gesichert werden.

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