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      Flexible Arbeitszeiten: AK und ÖGB ignorieren bewusst die Fakten und sorgen für Panik bei den Arbeitnehmern

      26. Juni 2018

      FAKT IST: Von generellem 12-Stunden-Arbeitstag ist keine Rede, alle Zuschläge bleiben, die Freiwilligkeit schützt Arbeitnehmer

      An den Menschen vorbei und damit völlig ins Leere gehen die aktuellen Proteste der Gewerkschaft und der AK gegen flexible Arbeitszeiten. ÖGB und AK betreiben hier wider besseren Wissens Panikmache und informieren die Bevölkerung falsch. Statt sich sachlichen Diskussionen zu verweigern, sollten sich die Arbeitnehmervertreter an den Fakten orientieren und auf ihre eigenen Mitglieder hören.

      Die Arbeitszeit wird nicht verlängert, sondern nur praxisgerechter verteilt. Wer von der Wiedereinführung des generellen 12-Stunden-Tages spricht, führt die Menschen bewusst in die Irre und schürt unbegründete Ängste. Alle Zuschläge bleiben erhalten, Mehrarbeit über acht Stunden hinaus wird mit einem Zuschlag abgegolten. Das gilt auch für Gleitzeitarbeiter, wo Mehrstunden grundsätzlich so wie bisher abgegolten werden sollen.
       

      Die Tatsachen:

      • Sowohl der 8-Stunden-Tag als auch die 40-Stunden-Woche bleiben laut Gesetzesvorschlag erhalten. Es gibt weder einen generellen 12-Stunden-Tag, noch eine generelle 60-Stunden-Woche.
      • Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden gearbeitet werden – dauerhaft im Schnitt aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche.
      • Die 11. und 12. Stunde sind grundsätzlich Überstunden mit Zuschlag.
      • Die besonderen Gleitzeitregeln bleiben erhalten. Der 8-Stunden-Tag bleibt auch hier die Regel. Die Höchst- und Normalarbeitszeit für selbstbestimmtes Arbeiten wird künftig von bisher 10 auf 12 Stunden erhöht. Dadurch wird es leichter, Zeitguthaben zu erwerben und diese geblockt zu konsumieren – Dadurch kann eine 4-Tage-Woche leichter ermöglicht werden.

      Mehrarbeit bzw. der gelegentliche 12-Stunden-Tag sind nur freiwillig möglich. Das folgt einer guten Tradition, denn auch der Urlaub ist nach geltendem Recht gemeinsam zu vereinbaren. Außerdem stellt diese Freiwilligkeit eine Verbesserung für die Arbeitnehmer dar: Bislang konnten Arbeitnehmer etwa Überstunden nur ablehnen, wenn sie „berücksichtigungswürdige Gründe“ vorweisen konnten. Jetzt muss er ausdrücklich zustimmen.

       
      Die Kunden im In- und Ausland – zu denen im Tourismus, im Handel und in vielen anderen Bereichen ja auch die Arbeitnehmer selbst gehören – erwarten immer flexiblere und umfassendere Dienstleistungen von den Unternehmen. Die Unternehmen müssen sich – ob sie wollen oder nicht – darauf einstellen, sonst machen sie kein Geschäft mehr und die Arbeitsplätze gehen verloren. Arbeit flexibler zu organisieren, heißt somit, Arbeitsplätze zu erhalten!
       
      In Österreich arbeiten schon jetzt viele Menschen länger als zehn Stunden: Krankenschwestern, leitende Angestellte, Arbeitnehmer im öffentlichen Verkehr, Polizisten, Beamte, Kfz-Lenker, Journalisten oder das Personal von Universitäten. Niemand ist deswegen öfter krank oder will zu den alten starren Arbeitszeitmodellen zurück. Eine market-Umfrage zeigt außerdem, dass drei Viertel der Arbeitnehmer gerne bereit sind, phasenweise bis zu 12 Stunden zu arbeiten, sofern die Überstundenzuschläge erhalten bleiben. ÖGB und AK handeln also hier gegen die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und missbrauchen dieses Thema ganz offensichtlich für parteipolitische Zwecke.

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