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      Flexible Gestaltung der Kurzarbeit

      5. April 2020

      Lässt die Corona-Krise wieder mehr Arbeitsleistung zu, darf diese natürlich jederzeit geleistet und die Arbeitsstunden aufgestockt werden. Entscheidend ist, dass dem AMS bei der monatlichen Abrechnung korrekt bekannt geben wird, wieviel Arbeitsleistung und wieviel Ausfallsstunden pro Mitarbeiter angefallen ist – denn genau anhand dieser Fakten berechnet sich letztlich die Höhe der AMS-Beihilfe. Diese Angaben werden…

      Lässt die Corona-Krise wieder mehr Arbeitsleistung zu, darf diese natürlich jederzeit geleistet und die Arbeitsstunden aufgestockt werden. Entscheidend ist, dass dem AMS bei der monatlichen Abrechnung korrekt bekannt geben wird, wieviel Arbeitsleistung und wieviel Ausfallsstunden pro Mitarbeiter angefallen ist – denn genau anhand dieser Fakten berechnet sich letztlich die Höhe der AMS-Beihilfe. Diese Angaben werden beim AMS auch überprüft.

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