Arbeitszeitgesetz NEU: Einfacher – Flexibler – Stärkung der betrieblichen Ebene
Das österreichische Arbeitszeitgesetz kommt aus dem Jahr 1969 und wurde seitdem nicht mehr wesentlich aktualisiert. Die Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt haben sich jedoch grundsätzlich geändert und werden sich in den nächsten Jahren aufgrund der Digitalisierung noch weiter wandeln. Das österreichische Arbeitszeitgesetz ist viel restriktiver als z.B. die aktuelle Gesetzgebung bei unserem wichtigsten Handelspartner Deutschland. Auch das schwedische Arbeitszeitgesetz sollte als Vorbild dienen: Es gibt in Schweden z.B. keine tägliche Höchstarbeitszeit – nur gesetzlich geregelte Ruhezeiten. „Wir müssen weg von der starren 5-Tage-Woche, hin zu einem flexiblen, bedarfsorientierten Arbeitszeitgesetz! Das Arbeitszeitgesetz soll in Zukunft nur mehr die Rahmenbedingungen definieren. Die Details müssen auf Ebene der Betriebe geregelt werden können“, sagt Hummer.
Flexiblere Arbeitszeiten: Mehr Freiräume für Angestellte und UnternehmerInnen
Das Arbeitszeitgesetz soll zukünftig die Wochenarbeitszeit – wie jetzt z.B. 38,5 oder 40 Stunden – festlegen. Analog zu Deutschland soll in Ausnahmefällen die wöchentliche Höchstarbeitszeit aber auf 60 Stunden erhöht werden können. Ein Jahresarbeitsmodell stellt dabei sicher, dass es über einen Durchrechnungszeitraum von 18 Monaten insgesamt zu keiner Mehrarbeit kommt.
Die flexiblere Handhabung der täglichen Normalarbeitszeit wird ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen maßgeblich helfen, individuelle Bedürfnisse besser zu vereinbaren. Ob Elternsprechtag oder Großauftrag – beides muss in einem modernen Arbeitszeitmodell individuell lösbar sein. Damit das gelingen kann, muss über die Grenzen politischer Fraktionen zusammengearbeitet werden: Bis zur nächsten Ausschusssitzung am 17.11.2016 soll deshalb eine gemeinsame Resolution an den Bund koordiniert werden.