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5. Mai 2020
Folgende Verbesserungen hat die Regierung für den Härtefall-Fonds 2 nun umgesetzt: Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500,- Euro pro Monat – für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten oder bei…
Folgende Verbesserungen hat die Regierung für den Härtefall-Fonds 2 nun umgesetzt:
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Wenn Sie bereits Anträge eingereicht haben, müssen diese nicht erneut eingereicht werden. Sie werden nach den aktuellen Richtlinien geprüft, wodurch sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben kann. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, dann schreiben Sie bitte an die für Ihren Antrag zuständige Landeskammer eine Nachricht. Dabei werden Ihre Geschäftsfall-Zahl, die Sie per Mail nach dem bereits eingereichten Antrag erhalten haben, benötigt.