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      Härtefallfonds NEU – ab heute beantragbar

      1. Dezember 2021

      Ab heute können EPUs und Kleinstunternehmen den Härtefallfonds neu beantragen.

      Mit November 2021 (beantragbar ab 01.12.2021) ist eine Phase 4 gestartet, die bis Ende März 2022 (beantragbar bis 30.4.2021) laufen wird. 

      Auch Neugründungen bis einschließlich 31.10.2021 werden gefördert.

       

      Förderhöhe:

      • November und Dezember 2021 (wegen Lockdown) wird es eine Mindestförderhöhe von 1.100 Euro pro Monat (bei nur 30% Umsatzeinbruch) geben
      • ab Jänner 2022 mindestens 600 Euro und höchstens 2.000 Euro pro Monat (bei 40% Umsatzeinbruch).

       

      Gleichzeitig werden auch weitere Wirtschaftshilfen wie der Ausfallsbonus, Verlustersatz, etc. verlängert. Auch die Corona-Kurzarbeit kann weiter in Anspruch genommen werden. 

      So wird es weiterhin gelingen, die Folgen des Lockdowns abzufedern.

       

      Hier geht’s zur Härtefallfonds-Antragstellung

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