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      Härtefonds geht in die zweite Phase!

      3. April 2020

      Jeder, der in den letzten Jahren von selbstständiger Arbeit gelebt hat, kann Geld beziehen. Das gilt auch für Jungunternehmer & Gründer, die nach dem 1.1.2020 gegründet haben. Insgesamt wird der Härtefonds auf 2 Milliarden Euro aufgestockt. Bis zu 6.000 Euro in drei Monaten können insgesamt ausgezahlt werden. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Ober- und Untergrenze…

      Jeder, der in den letzten Jahren von selbstständiger Arbeit gelebt hat, kann Geld beziehen. Das gilt auch für Jungunternehmer & Gründer, die nach dem 1.1.2020 gegründet haben. Insgesamt wird der Härtefonds auf 2 Milliarden Euro aufgestockt. Bis zu 6.000 Euro in drei Monaten können insgesamt ausgezahlt werden.
      Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
      • Ober- und Untergrenze als Eintrittskriterium entfallen
      • Jungunternehmer, die seit 1.1.2020 angemeldet sind, werden ebenfalls aufgenommen
      • Mehrfachversicherte werden berücksichtigt, wenn sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben

      Weitere Infos finden Sie hier.

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