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      Handwerkerbonus ab 15. Juli beantragbar

      16. April 2024

      Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024

      Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Diese Maßnahme wird die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen. Er fördert gezielt Investitionen in den privaten Wohnbereich und unterstützt die Modernisierung und Ökologisierung des Wohnraums. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.

       

      Rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 werden Handwerkerleistungen gefördert. Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person. Es ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

       

      Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024

       

      Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

       

      „Der Handwerkerbonus trägt nicht nur zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, sondern stärkt auch die Nachfrage nach lokalen Dienstleistungen. Damit ist jeder Euro des Handwerkerbonus eine Investition in die Zukunft unserer Wirtschaft“,

      so Wolfgang Greil, Wirtschaftsbund-Landesgeschäftsführer.

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