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      Hohe Teilzeitanreize im Steuer- und Abgabensystem

      2. Januar 2024

      Mit 30,5 Prozent hat Österreich EU-weit die zweithöchste Teilzeitquote.

      Vom heimischen Steuer- und Abgabensystem gehen eine Vielzahl von Verteilungs- und Anreizwirkungen aus. Regelungen im Bereich der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob und in welchem Stundenausmaß eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Und das hat Konsequenzen für den Arbeitsmarkt: Unser Einkommensteuer- und Sozialversicherungssystem macht Teilzeit überdurchschnittlich attraktiv. Möchte eine Teilzeitkraft hierzulande ihr Stundenausmaß aufstocken, ist der prozentuelle Nettoeinkommenszuwachs im EU-Vergleich einer der geringsten.

       

      Erhöht in Österreich eine Teilzeitkraft mit durchschnittlichem Gehalt die Wochenarbeitszeit von 20 auf 30 Stunden (+50 Prozent), steigt ihr Nettolohn lediglich um 28,9 Prozent. Möchte diese Teilzeitkraft auf eine Vollzeitbeschäftigung aufstocken, erhöht sich der Nettolohn – bei einer Verdoppelung der Arbeitszeit – um nur 61,1 Prozent. Das sind jeweils die zweitschlechtesten Werte aller EU-Länder. In Deutschland steigt der Nettolohn bei gleicher Wochenarbeitszeitausweitung um 39 Prozent bzw. 75,8 Prozent, in Dänemark liegen die Werte bei 44,1 Prozent bzw. 86,3 Prozent.

       

      Das heimische Einkommensteuer- und Sozialversicherungssystem hemmt Teilzeitkräfte tendenziell darin, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten oder eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen. Eine leistungsgerechtere Ausgestaltung des Einkommensteuersystems und wirksame Anreize für Arbeitnehmer:innen, wie zum Beispiel ein Vollzeitabsetzbetrag bzw. -freibetrag oder eine Progressionsentschärfung, könnten hier gegensteuern.

       

       

      Grafik: Nettoeinkommenszuwachs einer Teilzeitkraft durch Arbeitzeitausweitung in Prozent
      Quelle: OECD, WKÖ
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